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Am 30.10.2020 ist die achte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Das Bistum Würzburg hat daraufhin auch seine Verordnung für die Gottesdienste angepasst. Sie orientiert sich am Ampelsystem der Staatsregierung. Unsere Kirchen und Kapellen, Pfarrheime und Pfarrbüros sind sichere Orte. Das soll so bleiben. Darum bitten wir um Ihre Mithilfe und die Beachtung folgender Regelungen:

  • Grundsätzlich gilt: Der Besuch von Gottesdiensten, von Veranstaltungen in Pfarrheimen oder dem Pfarrbüro durch Personen mit Krankheitssymptomen, die mit COVID-19 in Zusammenhang stehen können (insbesondere Erkältungssymptomen) ist ebenso wenig zulässig, wie der Besuch durch COVID-19-Erkrankte oder durch Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten oder möglicherweise Infizierten in Quarantäne.
  • Die Regeln zur Eindämmung der Infektionen, besonders der Abstand, Hygienemaßnahmen und Alltagsmaske sind zu befolgen.
  • Die Kirchenbänke sind so markiert, dass nur die Hälfte der Bankreihen genutzt werden kann. Das garantiert den Abstand zu den Bänken davor und dahinter. Werden die zu vergebenden Kirchenbänke von beiden Seiten, d.h. von rechts und links aus besetzt, weist die Aufschrift auf der Bankreihe darauf hin, wie viele Personenaus besetzt, weist die Aufschrift auf der Bankreihe darauf hin, wie viele Personenaus demselben Haushalt nebeneinander Platz nehmen dürfen. In der Mitte der Bank ist dann ein Abstand von 1,5m zu wahren. Diese Plätze müssen frei bleiben.
  • Bankreihen, die nur von einer Seite aus begehbar sind, werden als „Familienbänke“ mit der maximalen Anzahl an Personen ausgewiesen. So können auch mehr als vier Personen aus demselben Hausstand nebeneinandersitzen.
  • Das Betreten und Verlassen der Kirchen hat durch die gekennzeichneten Ein- und Ausgänge unter Wahrung des Mindestabstands zu erfolgen.
  • Falls Gottesdienste an Weihnachten öffentlich gefeiert werden, ist aller Voraussicht nach mit einem Anmeldeverfahren zu rechnen. Diesbezüglich sind die Ankündigungen auf der Homepage, in der Gottesdienstordnung bzw. Aushänge und Vermeldungen zu beachten.
  • Falls der Besuch eines gewünschten Gottesdienstes an Heiligabend aus Platzgründen nicht möglich sein sollte, empfiehlt es sich, auf die weiteren Gottesdienste inden Weihnachtsfeiertagen auszuweichen. In der Kirche wird die Geburt des Herrn liturgisch acht Tage lang wie ein Hochfest gefeiert.
  • Bitte suchen Sie die Pfarrbüros nur auf, wenn ein persönlicher Kontakt notwendig ist. Ggf. lässt sich das Anliegen auch telefonisch oder per Email klären.
  • Besuche durch das Seelsorgeteam zu Jubiläen und Geburtstagen werden auch weiterhin durch schriftliche Grußbotschaften ersetzt. Ebenso wie Hausbesuche zur Spendung der Krankenkommunion oder der Krankensalbung können häusliche Besuche nur auf ausdrückliche Einladung hin wahrgenommen werden.

Seit Oktober gelten neue Rahmenbedingungen in unserem Bistum, die sich nach der sogenannten Corona-Ampel richten. Die Farben der Ampel sind ein Hinweis auf den aktuellen Inzidenzwert, der das Infektionsgeschehen anzeigt. Die Ampelfarbe ist beim Betreten des Gotteshauses ersichtlich. Demzufolge gilt:

bei „Rot“: Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes; Gemeindegesang nur vereinzelt bei Gottesdiensten in Kirchen; Reduzierter Einsatz von Bläsern oder Chören während der Liturgie; Mindest-Abstand (1,5m) zu Personen aus fremden Hausständen.

bei „Gelb“: Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes; Reduzierter Gemeindegesang bei Gottesdiensten in Kirchen; Mindest-Abstand (1,5m) zu Personen aus fremden Hausständen.

bei „Grün“: Mund-Nase-Bedeckung kann am Platz abgenommen werden; Mindest-Abstand (1,5m) zu Personen aus fremden Hausständen.

Sorgen wir gemeinsam nach Kräften dafür, dass durch eine verantwortliche Gestaltung des kirchlichen Lebens das Infektionsgeschehen eingedämmt wird.

Ihr Pfarrer Paul Reder

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