Im November 2024 endet die sechsjährige Amtsperiode unserer drei bestehenden Kirchenverwaltungen (Heiligkreuz, St. Elisabeth und St. Burkard) und es werden neu gewählt. Dazu braucht es geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, Männer und Frauen aus unseren Pfarrein, die bereit sind, als Vertreterinnen und Vertreter ihrer jeweilgen Pfarrei Verantwortung zu übernehmen und die Kirche vor Ort mitzugestalten.
"Kirche verwalten – Zukunft gestalten“
Die Kirchenverwaltung ist das Schlüsselgremium in einer Pfarrei, das zusammen mit dem (stv.) Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung nach innen und nach außen rechtlich vertritt. Die Aufgaben dieses Gremiums sind vielfältig. Jeder kann seine Fähigkeiten und Begabungen einbringen.
Weitblick, Persönlichkeit, Kompetenz und Engagement sind gefragt. Um nur einige Beispiele zu nennen: Ob es um bauliche Maßnahmen an Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus oder Kindergarten geht, oder welche Unterstützung pfarrliche Gruppen vor Ort benötigen, ist die Kirchenverwaltung immer in der Verantwortung, die finanziellen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten zu regeln und zu entscheiden. Ebenso ist die gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat / Gemeindeteam wichtig.
Weitere Aufgaben der Kirchenverwaltung sind zum Beispiel:
- Führung des Inventarverzeichnisses
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirche
- Erstellung und Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
- Beratung und Durchführung von Baumaßnahmen
- Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Entscheidung über die Verwendung der vorhandenen Mittel
- Zuständigkeit für alle kirchlichen Gebäude, deren Ausstattung und Unterhalt
- Träger von Kindertageseinrichtungen
Jede Kirchenstiftung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Organ der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung, die im Namen und Auftrag der Kirchenstiftung handelt.
Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares Gremium. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden von den Pfarrgemeindemitgliedern für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Wählen bzw. gewählt werden kann, wer im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Kirchenverwaltung braucht das Zusammenwirken von engagierten Personen, die sich für ihre Pfarrei einsetzen wollen. Personen, die sich mit Sorgfalt und Kreativität den Herausforderungen unserer Zeit stellen. Vielleicht ist das auch eine Aufgabe für Sie.
Für die Kirchenverwaltung kandidieren kann viele Gründe haben!
Ein paar Beispiele:
- Ich möchte meine persönlichen und beruflichen Fähigkeiten einbringen.
- Ich möchte gerne zusammen mit anderen Verantwortung übernehmen.
- Ich möchte ein neues Aufgabenfeld entdecken.
- Ich möchte mich gerne ehrenamtlich engagieren.
- Ich will Sorge tragen für die organisatorischen Rahmenbedingungen
- unserer Pfarrei.
- Ich kann das Bild der Kirche in unserem Stadtteil mitprägen.
Sie sind jetzt schon eingeladen, Ihr Interesse an Ihrer Mitwirkung in unseren drei Kirchenverwaltungen zu signalisieren oder auch Personen vorzuschlagen, die Sie kennen und für besonders geeignet halten. Sollten Sie Interesse oder Fragen im Hinblick auf eine Kandidatur für die anstehende Wahl im November 2024 haben, können Sie jederzeit auf die Pfarrbüros (Heiligkreuz: 0931/41997-11, St. Elisabeth: 0931/404866-0, St. Burkard: 0931/42412) oder mich zukommen. Ebenso werden in den nächsten Wochen und Monaten Aufrufe zur Kandidatur und zur Wahl in den Kirchen ausliegen.
Andreas Hornung
Verwaltungsleiter